Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrte Kunden,
die Ferienvillen, -häuser und -wohnungen, die Sie auf unserer Internetseite und in unserem Programm finden, wurden von uns, das heißt der Agentur Pure Italy GmbH, im Folgenden „PI“ genannt, ausgewählt und überprüft. Damit Ihr Urlaub so angenehm wie möglich wird, haben wir die folgenden Geschäftsbedingungen definiert, die die gegenseitigen Rechte und Pflichten festlegen. Diese Bestimmungen sind, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen, dem Kunden, und PI zu Stande kommenden Vertrages. Bitte lesen Sie die Bedingungen deshalb aufmerksam durch. Nachfolgend verwenden wir für sämtliche Objekte, die PI anbietet, den einheitlichen Begriff „Ferienunterkunft“.

Sonderklausel für Covid-19 - Änderung des Zeitraums oder garantierte Rückerstattung.

Abweichend von den allgemeinen Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn es nicht möglich ist, den gebuchten Aufenthalt aufgrund von behördlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Gesundheitsnotstand Covid-19 (z.B. Abriegelung, Grenzschließung, touristische/nicht wesentliche Reisebeschränkungen, Quarantänepflicht, usw.) zu nutzen, gewährt PURE ITALY die Möglichkeit, den Buchungszeitraum zu ändern oder, alternativ, den bereits bezahlten Mietbetrag in voller Höhe zurückzuerstatten (ohne Anwendung einer Vertragsstrafe).

Wichtig: Diese Sonderklausel gilt nicht für andere Fälle (selbst wenn sie im Zusammenhang mit dem Covid-19-Notfall stehen), wie z.B.: geschlossene Restaurants, Ausgangssperre, Flugannullierung, Krankheit von Kunden (einschließlich Covid).

1 / Rechtsgrundlagen und Stellung von PI

1.1. PI wird für die Eigentümer/Vermieter der Ferienunterkünfte als Vermittler tätig und vermittelt die Ferienunterkünfte als Vertreter der Eigentümer.
1.2. In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung unterstellt PI das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und PI jedoch dem Pauschalreiserecht der §§ 651a – m Bürgerliches Gesetzbuch in entsprechender Anwendung.

1.3. Soweit diesen Bestimmungen keine gesetzlichen Vorschriften vorangehen oder entgegenstehen, gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und PI in erster Linie diese Vertragsbestimmungen.

2 / Vertragsabschluss

2.1. Mit der Buchung kommt es zum verbindlichen Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und PI. Grundlage sind diese Vertragsbestimmungen, die Beschreibung der Ferienunterkunft, die Ortsbeschreibung, die „Allgemeine Leistungsbeschreibung“ auf den jeweiligen Seiten von pureitaly.com und alle ergänzenden Informationen zur Ferienunterkunft und zur Umgebung soweit diese dem Kunden vorliegen.
2.2. Reisevermittler und Eigentümer der Ferienunterkünfte, örtliche Verwalter und Vertreter sind von PI nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von PI hinausgehen oder im Widerspruch zur Beschreibung der Ferienunterkunft stehen.
2.3. Prospekte aus der Gegend und Beschreibungen der Ferienunterkünfte, die nicht von PI herausgegeben werden, sind für PI und die vertraglich zugesagten Leistungen nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Leistungsbeschreibung oder zum Inhalt der vertraglich zugesagten Leistungen von PI gemacht wurden.
2.4. Die Buchung kann persönlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt PI den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
2.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, schriftliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.6. Der Vertrag kommt mit Eingang der Buchungsbestätigung von PI zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird PI dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung übermitteln. Hierzu ist PI nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Belegungsbeginn der Ferienunterkunft erfolgt.
2.7. Der Kunde kann sein Interesse an der Buchung einer Ferienunterkunft gegenüber PI mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder über das Internet mitteilen. Diese Mitteilung stellt noch keine verbindliche Buchung des Kunden dar und begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines seinen Wünschen entsprechenden Vertrages.
2.8. PI unterbreitet dem Kunden auf der Grundlage seiner Wünsche oder in Betracht kommender Alternativen ein Angebot und bietet ihm damit rechtlich verbindlich den Abschluss eines Vertrages an. Grundlage dieses Vertragsangebots sind in erster Linie die Angaben im Angebot, die Beschreibung der Ferienunterkunft sowie alle ergänzenden Angaben und Informationen zum Reiseland, zur Umgebung und zur Unterkunft, soweit diese Angaben dem Kunden vorliegen.
2.9. Der Vertrag kommt zu Stande, wenn der Kunde das Angebot ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen in der im Angebot angegebene Frist und der dort angegebenen Form annimmt. Rechtlich maßgeblich für den Vertragsabschluss ist der Eingang der Buchung bei PI.

2.10. PI wird dem Kunden den Eingang seiner Buchung in der Regel bestätigen. Der Vertrag wird jedoch auch ohne eine solche Eingangsbestätigung mit Eingang der Buchung bei PI rechtsverbindlich.

3 / Preise, Bezahlung

3.1. Die Preise enthalten das Entgelt für die Nutzung der Ferienunterkunft inklusive eines normalen Energie- und Wasserverbrauchs und, soweit in der Unterkunftsbeschreibung angegeben, eine Endreinigungspauschale. Wenn kein normaler Energie- und Wasserverbrauch enthalten ist, wird auf diesen Umstand in der Beschreibung der Unterkunft extra hingewiesen. Alle zusätzlichen Nebenkosten (wie z.B. Heizung) sowie örtliche Kurtaxen müssen vom Kunden getragen werden. Sie sind direkt vor Ort beim Eigentümer oder Verwalter zu begleichen. Gegebenenfalls anfallende örtliche Kurtaxen müssen – je nach für den Urlaub gewählter Unterkunft – entweder direkt vor Ort beim Check-in oder bei Zahlung des Restbetrags entrichtet werden.
3.2. Nach Vertragsabschluss ist vom Kunden innerhalb von 5 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Konto von PI.
3.3. Falls zwischen Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden und dem Belegungsbeginn weniger als 45 Tage liegen, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis nach Maßgabe von Ziff. 3.4 zu bezahlen.
3.4. Die Restzahlung ist spätestens 45 Tage vor Belegungsbeginn auf das Konto von PI zu überweisen oder per Kreditkarte zu bezahlen, da PI entsprechend frühzeitig Zahlungen an die Eigentümer zu leisten hat.
3.5. Soweit PI zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises kein Anspruch auf Bezug der Ferienunterkunft, bzw. Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.

3.6. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fristen, so ist PI berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und für die Stornierung gemäß Ziffer 6. dieser Vertragsbedingungen Rücktrittsgebühren zu erheben.

4 / Kaution

4.1. PI selbst erhebt keine Kautionen. Soweit Kautionen zu leisten sind, wird ein Kautionsverhältnis ausschließlich mit dem Eigentümer der Ferienunterkunft begründet.
4.2. Soweit der Eigentümer eine Kaution fordert, ist dies in der Beschreibung der Ferienunterkunft und der Buchungsbestätigung vermerkt. Wenn angegeben ist, dass die Kautionszahlung an PI zu leisten ist, hat PI ausschließlich die Stellung eines Inkassobevollmächtigten des Eigentümers.
4.3. Die Kaution ist grundsätzlich in bar zu hinterlegen. Eine Kautionsleistung per Scheck ist generell nicht möglich, per Kreditkarte nur dann, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich erlaubt ist.
4.4. Die Kaution sichert die Erfüllung der Pflichten des Kunden bezüglich Schlüsselrückgabe, Bezahlung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie z.B.: Strom, Wasser, Gas, Telefon, und deckt die Kosten eventuell entstandener Schäden, inklusive Kosten bei ggf. nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Endreinigung.
4.5. Der Eigentümer, bzw. dessen Beauftragter ist berechtigt, entsprechende Einbehalte der Kaution vorzunehmen.
4.6. Soweit vom Eigentümer bzw. seinem Beauftragten keine Verrechnung der Kaution aus Ansprüchen gemäß Ziffer 4.4 vorgenommen wird, erfolgt die Rückzahlung am letzten Belegungstag vor Abreise des Kunden. Ansonsten erfolgen Abrechnung und gegebenenfalls Rückzahlung spätestens 14 Tage nach Belegungsende.

4.7. Der Kunde haftet für alle während ihres Aufenthalts von ihm an die Unterkunft verursachte Schäden, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit seinen Mitreisenden. Wenn die vom Kunden hinterlegte Kaution nicht ausreichend ist, verpflichtet sich der Kunde diese bis zum vollen Schadenersatz zu ergänzen.

5 / Leistungspflichten von PI und Leistungsänderungen

5.1. Die von PI geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung der gebuchten Ferienunterkunft in dem Zustand und mit der Ausstattung, wie sie sich aus der Beschreibung und den vertraglichen Vereinbarungen ergibt und zwar nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen im Prospekt und/oder der Beschreibung der Ferienunterkunft und eventueller ergänzender Hinweise, soweit diese dem Kunden bei Vertragsabschluss vorlagen.
5.2. Wesentliche Änderungen der Leistungs- und Ausstattungsmerkmale der Ferienunterkunft von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages und/oder der Beschreibung der Ferienunterkunft, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von PI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Ferienunterkunft nicht verändern.
5.3. Unwesentliche Änderungen hinsichtlich der Einrichtungen und Ausstattungen der Ferienunterkunft sind grundsätzlich zulässig.
5.4. PI ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Änderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren.

5.5. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung und/oder eines wesentlichen Merkmals der Ferienunterkunft, ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung einer mindestens gleichwertigen Ferienunterkunft zu verlangen, vorausgesetzt PI ist in der Lage, eine solche ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach Bekanntgabe der Änderung durch PI dieser gegenüber geltend zu machen.

6 / Rücktritt durch den Kunden vor Belegungsbeginn (Anreise) / Stornokosten

6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist PI unter der angegebenen Adresse mitzuteilen. Dem Kunden wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2. Im Falle eines Rücktritts vor Belegungsbeginn ist vom Kunden eine Entschädigung zu zahlen.
6.3. PI errechnet die Höhe der Entschädigung auf Basis des gesamten Mietpreises der jeweiligen Ferienunterkunft und unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Belegungsbeginn. Des Weiteren werden eventuell ersparte Aufwendungen und eine etwaige anderweitige Vermietung der Ferienunterkunft an Dritte in die Kalkulation miteinbezogen. Der genaue Anteil, der vom Preis der Unterkunft berechnet wird und der die Höhe der Stornokosten zu Lasten des Kunden festlegt, ist auf der jeweiligen Detailseite des Hauses angegeben.
6.4. Das Recht des Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651 b BGB) einen oder mehrere Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehende Regelung unberührt.

6.5. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Kosten bei Rückführung nach Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

7 / Umbuchung

7.1. Ein Anspruch des Kunden auf Änderungen hinsichtlich des Anreisetermins, des Reiseziels, der Ferienunterkunft, der Personenzahl oder der gebuchten Nebenleistungen (Umbuchung) nach Vertragsabschluss besteht nicht. Ist eine Umbuchung trotzdem möglich und wird auf Wunsch des Kunden vorgenommen, kann PI bis zum festgesetzten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe einen Aufpreis von 50 Euro pro Kunden erheben.

8 / Nicht in Anspruch genommene Leistungen

8.1. Nimmt der Kunde die Belegung der Ferienunterkunft oder Teile davon, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht, nicht vollständig, nicht über den gesamten Vertragszeitraum oder nicht mit der gebuchten Personenzahl in Anspruch und dies aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Rückreise, aufgrund von Krankheit oder aus sonstigen Gründen, die wir nicht verschuldet haben), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises.

8.2. PI wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Eigentümer/Vermieter bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungsteile oder Leistungszeiträume handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9 / Allgemeine Pflichten des Kunden

9.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Verträgen mit PI wie folgt konkretisiert:
a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von PI und PI und diese selbst anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von PI wird der Kunde spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung nicht festgelegt, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber PI unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.
9.2. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn er seine Mitteilungspflicht unverschuldet unterlassen hat.
9.3. Beauftragte von PI und Eigentümer/Vermieter sind nicht befugt und von PI nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen PI anzuerkennen.

9.4. Wird die Nutzung der Ferienunterkunft infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dieser Tatbestand tritt ausschließlich ein, wenn der Aufenthalt aus gutem Grund wegen des aufgetretenen Mangels nicht verlängert werden kann.

10 / Besondere Pflichten des Kunden

10.1. Die Ferienunterkunft darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist PI berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen, unbeschadet des Rechts von PI auf Kündigung des Vertrages. Die überzähligen Personen haben unverzüglich die Unterkunft zu verlassen.
10.2. Besuche von Dritten, die nicht im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen als Mitreisende angegebenen wurden und die einen Zeitraum von 24 Stunden überschreiten und insbesondere eine Übernachtung einschließen, sind dem Beauftragten von PI anzuzeigen. Erfolgt eine solche Anzeige nicht oder stellen sich solche Besuche objektiv als Zusatzbelegung der Ferienunterkunft dar, gilt die Regelung in Ziffer 11.1 entsprechend.
10.3. Auf Verlangen von PI bzw. deren Beauftragten, ist bei Bezug der Ferienunterkunft eine Besichtigung und Kontrolle der Ferienunterkunft und ihrer Einrichtungen durchzuführen und das Ergebnis gegebenenfalls in einem Protokoll festzuhalten. Der Kunde hat keine Ansprüche aufgrund von Mängeln, die im Rahmen einer solchen Übernahme objektiv erkennbar waren, vom Kunden jedoch nicht bemängelt wurden.
10.4. Die Kunden und ihre Mitreisenden sind verpflichtet, die Unterkunft pfleglich zu behandeln, und PI, dem Eigentümer oder dem örtlichen Beauftragten von PI alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden. Dies gilt grundsätzlich auch für Schäden und Mängel, die der Kunde nicht als störend empfindet und für solche, für die er sich oder seine Mitreisenden nicht für verantwortlich hält.
10.5. Insbesondere bei Schäden an der Einrichtung und dem Inventar der Ferienunterkunft gilt, dass eine unterlassene Anzeige gegenüber PI zur Nachweispflicht des Kunden führen kann, dass nach der Abreise festgestellte Schäden nicht von ihm oder seinen Mitreisenden verursacht wurden oder zu verantworten sind.
10.6. Die Gäste sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
10.7. Der Kunde hat Bedienungsanweisungen und sonstige Hinweise bezüglich der Nutzung der Unterkunft und ihrer Einrichtungen genau zu befolgen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, ohne Zustimmung des Beauftragten oder Eigentümers Eingriffe in technische Einrichtungen der Ferienunterkunft vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für Elektroinstallation, die Wasser- oder Abwasserversorgung, einzelne Geräte, Heizungen, Umwälzanlagen von Swimmingpools oder Schließeinrichtungen. Für durch eine entsprechende Zuwiderhandlung verursachte Schäden haftet der Kunde, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit seinen Mitreisenden.
10.8. Der Kunde ist verpflichtet, ihm mitgeteilte örtliche Vorschriften, insbesondere zum Brand- und Lärmschutz und zur Wasserversorgung zu beachten.
10.9. Den Gästen obliegt auch die regelmäßige Reinigung der Ferienunterkunft, die vor der Abreise in sauberem Zustand zu hinterlassen ist. Eine eventuell im Preis enthaltene Endreinigung enthält nicht das Reinigen des Geschirrspülers oder die Reinigung des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks und der Küchengeräte; diese müssen in einwandfrei sauberem Zustand hinterlassen werden. Bedarf es einer Extra-Reinigung, so wird von den Beauftragten von PI die Reinigungszeit berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Wohnungsausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des Kunden ergeben, müssen vor Abreise an den Beauftragten von PI bezahlt werden und können nicht mit einer geleisteten Kaution verrechnet werden.

10.10. Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung von PI mitgebracht werden. Art und Größe sind wahrheitsgemäß und genau anzugeben. Schuldhaft unterbliebene oder falsche Angaben können eine außerordentliche Kündigung des Vertrages durch PI rechtfertigen.

11 / An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft

11.1. Die Ferienunterkunft kann frühestens zu dem in den Reiseunterlagen genannten Zeitpunkt bezogen werden. Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht nicht.
11.2. PI teilt dem Kunden die Ankunftszeit mit, zu der der späteste Check-In erfolgen kann. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Unterkunftsübernahme bei verspäteter Ankunft besteht nicht. In nahezu allen Unterkünften von PI ist es jedoch gestattet, auch nach der spätesten Ankunftszeit einzuchecken, vorausgesetzt, PI wurde vorab darüber informiert. Zusätzlich wird ein kleiner Aufpreis fällig.
11.3. Eine Verspätung zur vorgesehenen Ankunftszeit hat der Gast in jedem Fall dem Ansprechpartner vor Ort mitzuteilen, dessen Kontaktdaten in den gültigen Reiseunterlagen zu finden sind, insbesondere für den Fall, dass der Eigentümer oder örtliche Beauftragte ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit ist.

11.4. Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.

12 / Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

12.1. PI oder in deren Stellvertretung der hierzu ausdrücklich bevollmächtige Beauftragte oder Eigentümer, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung von PI, deren Beauftragten oder des Eigentümers nachhaltig stören oder wenn ein Kunde und/oder Mitreisender sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
12.2. Dies gilt insbesondere soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrige Unterkunftsbelegung, insbesondere eine Überbelegung, fortgesetzt oder gegen Hausordnungen verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört oder vorsätzlich oder grob fahrlässig die Ferienunterkunft erheblich beschädigt wird.

12.3. Kündigt PI in diesen Fällen den Vertrag, so behält PI den Anspruch auf den Gesamtpreis; PI muss jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile verrechnen, die PI aus einer anderweitigen Belegung der Ferienunterkunft erlangt.

13 / Beschränkung der Haftung

13.1. Die vertragliche Haftung von PI für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit PI für einen dem Kunden oder den Gästen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

13.2. PI haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Mietwagen), wenn diese Leistungen in der Unterkunftsbeschreibung und der Buchungsbestätigung als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von PI sind. PI haftet jedoch wenn für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von PI ursächlich geworden ist.

14 / Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

14.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber PI unter der angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
14.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von PI oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PI beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von PI oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PI beruhen.
14.3. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
14.4. Die Verjährung nach Ziffer 14.1 und 14.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.

14.5. Schweben zwischen dem Kunden und PI Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung so lange gehemmt, wie der Kunde oder PI die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

15 / Rechtswahl und Gerichtsstand

15.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und PI findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
15.2. Der Kunde kann PI nur an deren Sitz verklagen.
15.3. Für Klagen von PI gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden und/oder Vertragspartner des Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von PI vereinbart.
15.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind.